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Gaishorner Opposition ruft Land um Hilfe

18.07.2010 (0 Kommentare)

Artikel Kleine Zeitung vom 18.7.2010

Die Bürgerliste hat eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht und spricht von einem möglichen Amtsmissbrauch durch den Bürgermeister.

Die Gemeindeaufsicht in Graz muss für den Bezirk Liezen bald eine eigene Abteilung schaffen - die Behörde wird mit Darstellungen aus dem Bezirk zugeschüttet. Nach Aussee, wo die Abstimmung eines Punktes, der nicht auf der Tagesordnung gestanden ist, für Unmut sorgt, schickte jetzt auch die Gaishorner Bürgerliste eine Aufsichtsbeschwerde an die Behörde in der Landeshauptstadt.

In der Einleitung heißt es: "Unser Bürgermeister missachtet permanent die Gemeindeordnung, und es besteht für uns auch der Verdacht des Amtsmissbrauches". Ein konkreter Kritikpunkt ist die Festsetzung der Gemeinderatssitzungen, die aus Sicht der Opposition willkürlich erfolgen. Der vom Gemeinderat beschlossene Sitzungsplan würde ignoriert. "Laut Gemeindeordnung ist dieser verbindlich und kann nur in besonderen Fällen abgeändert werden", argumentiert Heinz Dominici von der Bürgerliste gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Beigelegt sind Einberufungen zu Sitzungen, der Absage und Wiedereinberufung. Besonders erbost ist die Opposition darüber, dass eine für 7. Juli als "dringlich" (mit verkürzter Ladefrist) deklarierte Sitzung kurz nach Eröffnung bereits wieder unterbrochen und schließlich unverrichteter Dinge (wir berichteten) von Bürgermeister Karl Pusterhofer für beendet erklärt wurde. Grund dafür war die strittige Angelobung eines Gemeinderates, Dominici monierte fehlende Verzichtserklärungen der auf der Liste vorgereihten Kandidaten.

"Es hat keinen sachlichen Grund zur Beendigung gegeben, der aus unserer Sicht fälschlich angelobte Gemeinderat hätte nur die Sitzung verlassen müssen", meint Dominici. "Der Gemeinderat wäre trotzdem voll funktions- und beschlussfähig gewesen." Seine Vermutung: "Dann wäre es aber 7:7, also ÖVP-FPÖ-Koalition gegen die Opposition, gestanden und der Bürgermeister hätte seine Beschlüsse nicht, wie sonst üblich, mit Mehrheit durchdrücken können."

Die Bürgerliste ortet "Amtsmissbrauch" und will von der Behörde wissen, "ob strafrechtliche Schritte" angebracht sind und wenn ja, ob diese die Behörde einleitet oder ob dies der Bürgerliste obliegt.

UTE GROSS

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