Aufsichtbehörde bestätigt Aufsichtsbeschwerde
12.05.2010 (0 Kommentare)
Bereits im Oktober 2009 hat GK Werner Haberl (SPÖ) und im November des Vorjahres auch noch der Prüfungsausschuß jeweils eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gaishorner Bürgermeister (K. Pusterhofer) eingebracht.
In der Aufsichtbeschwerde des Gemeindekassiers ging es um die unrechtmäßige Überziehung des Gemeindekontos durch den Bürgermeister. Der PA hat neben anderen Unregelmäßigkeiten in der Finanzgebarung ebenfalls diesen Mangel beanstandet.
In einer Stellungnahme der Gemeindeaufsicht vom 11.5.2010 werden nunmehr die erhobenen Vorwürfe vollinhaltlich bestätigt und die Vorgehensweise des Bürgermeisters als "nicht rechtmäßig" und "nicht ordnungsgemäß" qualifiziert. Damit sind auch die von der ÖVP und Pusterhofer während der vergangenen Wochen und Monate aufgestellten Behauptungen, die Finanzgebarung der Gemeinde Gaishorn sei in Ordnung und sogenannte "Profilierungssüchtige" würden nur das eigene Nest beschmutzen, widerlegt! Eine abschließende Bewertung der weiteren vom PA aufgezeigten Unregelmäßigkeiten und Malversationen durch den Bürgermeister, seitens der Aufsichtsbehörde steht noch aus. Wenn der Gaishorner Bürgermeister nur noch einen Funken Anstand besitzt bleibt ihm nach dieser Bestätigung seiner Verfehlungen durch die Aufsichtsbehörde nur mehr der unverzügliche Rückzug aus allen politischen Ämtern.
Mit Interesse wird die Reaktion der FPÖ, vor allem aber des nunmehrigen Vizebürgermeisters (Karl Krump - FPÖ) erwartet. Hat Krump doch als Mitglied des PA aktiv an der Aufdeckung der Mißstände mitgewirkt! Wird er nun die erforderlichen personellen Konsequenzen einfordern oder aus Rücksicht auf sein neues, ihm von der ÖVP geschenktes Amt, den Kopf in den Sand stecken?
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