Eichung der Wasserzähler
20.02.2012 (0 Kommentare)
Information der Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen liegt als pdf an
EICHUNG KEINESFALLS SELBST BEAUFTRAGEN UND BEZAHLEN........
Bürgermeister versucht Gemeindebürgern wieder in die Tasche zu greifen!
Für große Verunsicherung sorgt derzeit eine „Amtliche Mitteilung“, des Gaishorner Bürgermeisters wonach alle „Anschlussnehmer" bis 30.6.2012 auf „ihre Kosten“ die Wasserzähler überprüfen lassen müssten!
Vorsorglich wurden in diesem Schreiben auch gleich die „Sanktionen“ bei nicht Befolgung dieser bürgermeisterlichen Anweisung, mitgeteilt!
Entgegen der Behauptungen des Bürgermeisters ist – nicht der Haus- oder Wohnungseigentümer für die Überprüfung zuständig, sondern der Wasserlieferant – in unserem Fall also die Gemeinde!
Der Bürgermeister bzw. Gemeindevorstand versucht somit offensichtlich die Kosten widerrechtlich auf die Bevölkerung abzuwälzen.
Die anliegende Information des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen gibt Auskunft darüber, wer die Kosten der Nacheichung von Wasserzählern wirklich zu tragen hat .......
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